Sonne, Meer und Meerestiere als Mezedes (Häppchen) auf dem Tisch – der Inbegriff der Ferien! Aber wie viele wissen denn, dass einige marine Muschel- und Schneckenarten unter Schutz stehen und gar nicht im Angebot sein dürften?
Unter einer grossen Auswahl an Miesmuscheln, Austern und anderen, weniger bekannten Arten wie Napfschnecken, Rauhe Venusmuscheln (oft in Spaghetti vongole) oder das hübsche Seeohr befinden sich oft genug auch Steckmuscheln oder Seedatteln.
Den Fang und Handel dieser Arten sowie die Zerstörung ihrer Lebensräume verbieten jedoch die griechischen und die EU Gesetze, aber auch internationale Abkommen wie z.B. die Berner Konvention für den Schutz der europäischen wilden Arten und der natürlicher Habitate (1979). Das wissen oft nicht mal die Fischer oder die Tavernenbesitzer selber. Man findet oft im Internet Seedatteln oder Steckmuscheln als die Delikatesse des Hauses angepriesen.
Unter Schutz sind gestellt insgesamt 7 von den über 1.000 bekannten Arten in Griechenland. Einerseits sind sie durch übermässigen Fang dezimiert worden, wie es z.B. bei der Steckmuschel der Fall ist. Andererseits zerstören oft die Fangmethoden den gesamten Lebensraum mitsamt den anderen dort lebenden Tieren und Algen: das ist der Fall z.B. bei der Seedattel, die einzeln aus dem Fels, wo sie sich hineinversteckt, herausgehauen werden muss.
Foto: Stück eines von den Wellen abgerundeten Felsens, in dem sich Seedatteln versteckt hatten
Man holt auch Tiere lebendig aus dem Wasser, um sie als Köder zu benutzen oder um eine Taverne bzw. den Kaminsims zu schmücken.
Die geschützten Arten sind:
1. Die Seedattel
(Lithophaga lithophaga)
[πετροσωλήνες / βάλανοι / χουρμάδες auf griechisch]
2. Die Steckmuschel
(Pinna nobilis; kommt nur im Mittelmer vor)
[πίννα auf griechisch]
3. Die Jakobs-Pilgermuschel
(Pecten jacobaeus)
[μεγάλο χτένι auf griechisch]
4. Die Tonnenschnecke
(Tonna galea)
[μπουχώνα, κοχύλα auf griechisch]
5. Die Stachelauster
(Spondylus gaederopus)
[γαιδουροπόδαρο / βασιλικό στρείδι auf griechisch]
6. Die Gemeine Bohrmuschel
(Pholas dactylus)
[δάκτυλο / φτερά αγγέλων auf griechisch]
7. Kreiselschnecken
der Arten Osilinus articulatus,
Osilinus turbinatus
und Phorcus mutabilis
[σαλιγκαράκια auf griechisch]
Was wir getan haben:
Um festzustellen, wie verbreitet dieser illegale Handel ist und ob das Angebot je nach Region variiert, haben wir in 2009-2010 als Archipelagos zusammen mit dem staatlichen Griechischen Zentrum für Meeresforschung (HCMR) und der Universität Ägäis eine griechenlandweite Untersuchung durchgeführt. Projektleiter war Dr. Stelios Katsanevakis (damals HCMR, siehe auch Literaturhinweis unten).
Wir haben anhand eines Fragebogens die Besitzer oder Manager von 219 Restaurants in 92 verschiedenen Orten an den Küsten von fast ganz Griechenland interviewt. Es wurde anhand einer Bildertafel gefragt, ob und wie oft jede der 20 aufgeführten Arten oder Artengruppen (falls die Unterschiede für den Laien nicht ganz klar waren) angeboten wird und woher die Fänge stammten. Unter den 20 Arten waren auch die oben angeführten 7 geschützten Arten bzw. Artengruppen – ohne Hinweis auf den geschützten Status der Arten natürlich. Hier sei noch betont, dass die Populationen von allen 20 Arten am Abnehmen sind, ob sie unter Schutz stehen oder nicht.
Alle 20 Arten oder Artengruppen unserer Liste waren unter den angebotenen Speisen der befragten Restaurants. Die Auswertung der –anonymen– Antworten ergab Folgendes: fast die Hälfte aller Restaurants hatte mindestens einmal eine geschützte Art im Angebot (42% der befragten Restaurants), wenn auch manchmal unter der Antwort «selten». Darunter fielen erstaunlich oft die geschützten Arten (Antworten «manchmal/oft/immer»), manchmal sogar öfter als die nicht geschützten.
An erster Stelle stand die Seedattel mit 23% der befragten Restaurants: sie gilt seit vielen Jahren als besonderer Leckerbissen. Sie stand gleich an fünfter Stelle (!), nach den häufigsten, wohlgemerkt legal gehandelten, Miesmuscheln, Rauhen bzw. Braunen Venusmuscheln und Austern.
Auf Euböa, wo Seedatteln traditionell als Leckerbissen gelten, stand die Art in mehr als 65% der Fälle im Angebot. Αn zweiter Stelle kam der Golf von Saronikos, wo Seedatteln in 25% der Fälle angeboten waren: wir fanden sie in Piräus, im Athener Zentrum und sogar in den Vororten im Norden, weit weg vom Meer.
Die Jakobs-Pilgermuschel war die zweithäufigste geschützte Art im Angebot mit 19% der Fälle und als dritte kam die Steckmuschel mit 16% der Fälle. Das Angebot war in der Nord- und Südägäis am höchsten, was auch für fast alle restlichen geschützten Arten gilt. Am seltensten wurden die Tonnenschnecke und die Gemeine Bohrmuschel angeboten (1,5% der Fälle). Einen Hinweis auf illegale Importe aus anderen Ländern gab es nicht, in den meisten Fällen waren die Tiere vor Ort gefangen.
Ιn einem Restaurant in der Nord-Ägäis standen auch Tritonshorne im Angebot (Arten Charonia lampas und Charonia variegata, μπουρού auf griechisch).
Die Tritonshorne standen nicht in unserer Liste, da sie von der griechischen Gesetzgebung nicht geschützt sind.
Sie sind jedoch von den internationalen Konventionen von Bern und Barcelona geschützt.
Diese Befunde beweisen, dass die vorhandenen Gesetze einfach nicht angewendet werden. Der griechische Staat muss da präventiv durch Aufklärung, aber auch an Ort und Stelle durch Kontrollen eingreifen. Seit der Veröffentlichung unserer Resultate in 2011 ist nichts seitens der offiziellen Behörden geschehen. Im Februar 2016, und nach der Einreichung eines entsprechenden Berichtes durch Prof. S. Katsanevakis an die Berner Konvention/Europarat, haben wir, wie gefordert, neuere, detaillierte Daten vor allem aus dem Internet geschickt. Diese Prozedur ist jedoch besonders langwierig bis mal handfeste Resultate kommen…
Aber wir können und sollten auch immer an Ort und Stelle immer wieder unseren Beitrag zum Schutz dieser nunmehr seltenen Arten der griechischen Meere leisten –alle zusammen und jeder für sich– indem wir:
-
Geschützte Arten nicht sammeln, auch nicht als Amateure, weder für den eigenen Konsum noch als Köder
-
Diese geschützten Arten nicht bestellen oder zurückgehen lassen
-
Und die Tavernenbesitzer auf den geschützten Status dieser Mezedes aufmerksam machen
Das könnte viel schneller greifen
als komplizierte und langwierige
Verhandlungen im Rahmen
internationaler Konventionen!
Literaturhinweis: S. Katsanevakis, D. Poursanidis, Y. Issaris, A. Panou, D. Petza, V. Vassilopoulou, I. Chaldaiou and M. Sini (2011). “Protected” marine shelled molluscs: thriving in Greek seafood restaurants. Mediterranean Marine Science 12(2), 429-438.